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AfD-Abgeordneter verliert Beamtenstatus

Früherer Staatsanwalt hatte in Wahlkämpfen Begriffe wie »Quotenn***r« und »Gesinnungsjustiz« verwendet

Vor seinem Einzug in den Bundestag war der AfD-Politiker Thomas Seitz als Staatsanwalt tätig. Weil für diese eine Mäßigungspflicht gilt, könnten dem Abgeordneten rassistische Äußerungen aus dem Wahlkampf nun auf die Füße fallen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1100926.rassistische-aeusserungen-afd-abgeordneter-verliert-beamtenstatus.html

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