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Wenn Kinder wählen
Das Interesse an der fiktiven U-18-Wahl zum neuen bayerischen Landtag ist so groß wie nie
Man darf erst ab 18 Jahren Bundestag oder Landtag mit wählen. Für die Jüngeren gibt es die U18-Wahl - schon mal zum Einüben demokratischen Verhaltens.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101349.wenn-kinder-waehlen.html
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