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Fiskus verweigerte Handwerkerleistungen kurz nach dem Einzug
Steuerrecht
Der Gesetzgeber hat gewisse Grenzen gezogen, innerhalb derer Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Kritisch wird es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkasse (LBS) immer dann, wenn derartige Arbeiten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101536.fiskus-verweigerte-handwerkerleistungen-kurz-nach-dem-einzug.html
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