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Schmerzensgeld

Falsche Samenspende

Entscheidet sich eine Frau zur anonymen Samenspende, kann sie bei einer zweiten künstlichen Befruchtung denselben Samenspender vereinbaren. Ist das nicht der Fall, besteht Anspruch auf Schmerzensgeld.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101537.schmerzensgeld.html

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