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Bei Bedarf muss 30 Minuten länger geöffnet sein
Streit um Kita-Öffnungszeiten
Ein einjähriges Kind hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Bei den Betreuungszeiten muss sich die Kindertagesstätte an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren - auch wenn dies bedeutet, dass sie künftig eine halbe Stunde länger geöffnet sein muss.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101538.bei-bedarf-muss-minuten-laenger-geoeffnet-sein.html
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