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Kommt die Versicherung beim Unfall im Freizeitpark auf?

Wir planen einen Ausflug mit unseren Kindern in einen Freizeitpark. Wer haftet eigentlich, wenn in einem Freizeitpark unseren Kindern ein Unfall passiert? Kommt hierfür eine Versicherung auf? Bianka R., Potsdam Wie bei allen Freizeitaktivitäten greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Unfall im Freizeitpark nicht. Kommt es zu einem Sturz an der Kletterwand oder zur Ver...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101560.kommt-die-versicherung-beim-unfall-im-freizeitpark-auf.html

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