Die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2020

Rund um das Baukindergeld

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Worum geht es beim Baukindergeld? Familien und Alleinerziehende können ein Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum (Eigentumswohnung oder eigenes Haus) und zur Altersvorsorge beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), um den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

Als Obergrenze wurde ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen für ein Ehepaar oder für Alleinerziehende von 75 000 Euro pro Jahr festgelegt, zusätzlich 15 000 Euro pro Kind. Das macht 90 000 Euro bei einem Kind, 105 000 Euro bei zwei Kindern oder 120 000 Euro bei drei Kindern.

Die Förderung richtet sich hauptsächlich nach folgenden Kriterien:

1. Unterstützt werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem, im selben Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.

2. Gefördert wird die erstmalige Neuschaffung oder der Ersterwerb von W...


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