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»Erdogan ist Faschist« darf man rufen
Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht Parole gegen türkischen Präsidenten als freie Meinungsäußerung an
Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht die Parole »Erdoğan ist ein Mörder und Faschist« nicht als strafbar an. Das geht aus der Antwort der Innenbehörden auf eine Anfrage hervor.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1101903.deutschlandbesuch-erdogan-ist-faschist-darf-man-rufen.html
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