Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Entschädigung für verspätete Wiedereingliederung
Ansprüche erkrankter schwerbehinderter Arbeitnehmer
Eine Wiedereingliederung muss nach der Rückkehr nach langer Krankheit unverzüglich erfolgen. Andernfalls steht dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu. Die Wiedereingliederung sei allein Sache des Arbeitgebers. Bevor er den Arbeitnehmer wegen längerer Krankheit kündigt, müsse er die Chancen der Wiedereingliederung prüfen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1102851.entschaedigung-fuer-verspaetete-wiedereingliederung.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.