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Streit um drittes Geschlecht

Laut Gesetzentwurf ist die Eintragung im Geburtenregister als »divers« nur nach ärztlicher Begutachtung möglich

Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag eines dritten Geschlechts möglich sein. Der Gesetzentwurf, der neben männlich und weiblich auch den Eintrag divers vorsieht, stößt im Bundestag auf Kritik.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1103266.streit-um-drittes-geschlecht.html

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