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Streit um drittes Geschlecht
Laut Gesetzentwurf ist die Eintragung im Geburtenregister als »divers« nur nach ärztlicher Begutachtung möglich
Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag eines dritten Geschlechts möglich sein. Der Gesetzentwurf, der neben männlich und weiblich auch den Eintrag divers vorsieht, stößt im Bundestag auf Kritik.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1103266.streit-um-drittes-geschlecht.html
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