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Information über Abtreibung weiter kriminell

Gießener Gericht bestätigt Urteil gegen Kristina Hänel wegen »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche

Die Berufung der Ärztin Kristina Hänel gegen eine im November verhängte Geldstrafe wurde zurückgewiesen. Sie will in Revision gehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1103285.paragraf-a-information-ueber-abtreibung-weiter-kriminell.html

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