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Ein obsoleter Paragraf
Ulrike Henning votiert für stärkere Informationsrechte von Frauen
Es ist nicht Werbung, die ungewollt schwangere Frauen zur Entscheidung für eine Abtreibung bringt. Dieses Argument nannte die Ärztin Kristina Hänel noch einmal in dem Berufungsverfahren, das gestern in Gießen stattfand und in dem ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche bestätigt wurde. Schon die Wortwahl im immer deutlicher obsoleten Paragrafen 219a ...
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