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Schlichtungsstelle zuständig bei Konflikt über Sozialleistung

Die unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) kann nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auch eingeschaltet werden, wenn es um Konflikte bei der Genehmigung von Sozialleistungen geht.Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Professors für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1103646.schlichtungsstelle-zustaendig-bei-konflikt-ueber-sozialleistung.html

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