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BGH zu Mieterhöhungen: Widerruf? Zwecklos!

Bundesgerichtshof schließt Verbraucherwiderruf aus

Eine Mieterhöhung kommt meist per Post: Wer zustimmt, kann später nicht widerrufen, wenn sich der Vermieter auf die Vergleichsmiete bezieht. Denn es gibt nach einer Entscheidung des BGH Unterschiede zu Geschäften am Telefon oder an der Haustür.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1103772.bundesgerichtshof-urteil-bgh-zu-mieterhoehungen-widerruf-zwecklos.html

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