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Klappe auf, Klappe zu

Urteile deutscher Gerichte zum Thema Briefkasten

Wenn der Kasten seine Zwecke erfüllt, dann bemerkt ihn kein Mensch. Der Briefkasten gehört zu den Objekten eines Hauses, über die sich jahrelang niemand Gedanken gemacht hat. Doch das kann sich im wahrsten Sinne des Wortes von einem Moment auf den anderen ändern. Dann nämlich, wenn der Briefkasten defekt ist oder wenn sich ein Mieter das Anbringen dieser Einrichtung an einem anderen, für ihn wohl bequemer erreichbaren Ort wünscht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1104117.wohnen-klappe-auf-klappe-zu.html

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