Mieter kann Zustimmung nicht widerrufen

BGH-Urteil zu Zustimmung zur Mieterhöhung

Mieter können ihre einmal gegebene Zustimmung zu einer schriftlich verlangten Mieterhöhung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 94/17) nicht widerrufen. Schriftlich begründete Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete seien vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen nicht erfasst, begründete der für Wohnraummietverhältnisse zuständige Zivilsenat am 17. Oktober 2018 in Karlsruhe seine Entscheidung.

»Das Widerrufsrecht soll Verbraucher vor Fehlentscheidungen schützen«, sagte die Vorsitzende Richterin. Bei einer Mieterhöhung gebe es aber kein Informationsdefizit und keinen zeitlichen Druck, weil der Vermieter frü...


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