Selfies vor Kunstwerken erlaubt?

Antwort gibt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Grundsätzlich muss das gesetzliche Urheberrecht beachtet werden. Das Gesetz erlaubt Selfies vor Ausstellungsstücken, solange die Aufnahmen ausschließlich privaten Zwecken dienen. Die Besucher können die Fotos dann bei sich in der Wohnung aufhängen oder Freunden auf dem Handy zeigen.

Sobald sie das Selfie aber in den sozialen Netzwerken hochladen, müssen sie den Künstler oder dessen Erben um Erlaubnis fragen. Denn das Posten im Internet ist keine private Angelegenheit, sondern entspricht juristisch ges...


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