Rechte junger Geflüchteter verletzt

Bundesregierung ignoriert EuGH-Urteil vom April

Wer als Jugendlicher allein nach Deutschland geflüchtet ist, kann seine Eltern nur nachholen, wenn über seinen Asylantrag vor seinem 18. Geburtstag positiv entschieden wird. Das sei bis heute gängige Praxis in der Bundesrepublik, berichtete am Mittwoch die »Süddeutsche Zeitung«. Dabei hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor einem halben Jahr entschieden, dass als Flüchtlinge anerkannte Jugendliche auch dann einen Anspruch auf Familienzusammenführung haben, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig geworden sind. Nach deutschem Recht muss ein Flüchtling noch minderjährig sein, wenn die Eltern einreisen.

Das Auswärtige Amt, das für das Erteilen von Visa zuständig ist, hat laut »SZ« kürzlich auf e...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.