Durfte »WAZ« Militärpapier abdrucken?

Mediengruppe hat gute Erfolgschance vor EuGH

Luxemburg. Die Funke Medien Gruppe hat mit der Veröffentlichung der sogenannten Afghanistan-Papiere der Bundeswehr nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine Urheberrechtsverletzung begangen. Vielmehr könne sich das Medienunternehmen aus Essen auf sein in der Grundrechte-Charta der Europäischen Union festgeschriebenes Recht auf freie Meinungsäußerung berufen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträgen. Die Einschätzungen des richterlichen Gutachters sind nicht bindend, allerdings folgt der EuGH diesen in seinen Urteilen in den allermeisten Fällen. (AZ: C-469/17)

Bei den »Afghanistan-Papieren« der Bundeswehr handelt es sich um wöchentlich erstellte militärische Lageberichte, die ausgewählte Abgeordnete als Information über den Afghanistan-Einsatz erhalten haben. Die ...


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