Diakonie hat diskriminiert

Bundesarbeitsgericht spricht konfessionsloser Klägerin Entschädigung zu

  • Jana Frielinghaus
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Diakonie muss einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Donnerstagnachmittag nach langer Beratung. Das ist ein Erfolg für die Berlinerin Vera Egenberger, die den evangelischen Wohlfahrtsverband wegen Diskriminierung aufgrund der Religion verklagt hatte. Die Diakonie muss ihr laut Urteil 3915,46 Euro zahlen. Das Gericht habe Zweifel, dass die Benachteiligung aufgrund fehlender Kirchenmitgliedschaft im konkreten Fall gerechtfertigt gewesen sei, hieß es zur Begründung.

Die Entscheidung könnte mittelfristig Folgen für die Einstellungspraxis der konfessionellen Unternehmen der Bundesrepublik haben. Denn sie verlangen von Bewerbern meist auch dann die Mitgliedschaft in einer der großen Kirchen, wenn es im betreffenden Job nicht um Verkündigung des christlichen Bekenntnisses geht. In Deutschland beschäftigen die Diakonie und die zur Katholischen Kirche gehörende Caritas zusa...


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