Sánchez steht fest zur Monarchie

Spaniens Regierungschef kann Überlegungen zur Republik nichts abgewinnen

  • Pepa Villamayor
  • Lesedauer: 3 Min.

Wer die spanische Monarchie infrage stellt, hat die juristische Reaktion sicher. Parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen sowie Aktivist*innen und Künstler*innen, die sich gegen die spanische Monarchie positionieren, wissen seit Langem ein Lied davon zu singen. Die bisher letzte Strophe: Eine im katalanischen Parlament am 11. Oktober verabschiedete Resolution zur Abschaffung der Monarchie und zur Verurteilung des Verhaltens von König Felipe VI. wird in den kommenden Tagen von der spanischen Regierung des sozialdemokratischen Premiers Pedro Sánchez vor Gericht gebracht. Das spanische Kabinett beantragte am 21. Oktober ein Gutachten beim spanischen Staatsrat, um darauf basierend eine Klage beim Verfassungsgericht vorzulegen. Das Gutachten soll bis Ende Oktober erstellt werden, da es sich laut der Regierung um einen dringenden Fall handele.

Konkret geht es bei der im katalanischen Parlament gebilligten Resolution, um die Verurteilung der vom König gehaltenen Rede am 3. Oktober 2017, bei der er die Polizeigewalt gegen die Wähler*innen beim Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober 2017 rechtfertigte. Zum anderen wird die Abschaffung der Monarchie gefordert, da diese eine »vergängliche und antidemokratische Institution« sei. Die Resolution wurde mit den Stimmen der Unabhängigkeitsparteien Junts per Catalunya (»Zusammen für Katalonien«) und Esquerra Republicana de Catalunya (»Republikanische Linke Kataloniens«) sowie von Catalunya en Comú (»Katalonien gemeinsam«) - einer mit Podemos verbundenen Linkspartei - angenommen. Catalunya en Comú ist für das Selbstbestimmungsrecht der Völker, tritt aber nicht für die Unabhängigkeit ein.

Pedro Sánchez beschrieb die Initiative des katalanischen Parlaments via Twitter als »unzulässig«, weil darauf abgezielt würde, »den König zu verurteilen und abzulehnen«. Aus diesem Grund würde das spanische Kabinett alle möglichen Maßnahmen durchsetzen, um »die Legalität, die Verfassung und die staatlichen Institutionen zu verteidigen«. Auch Carmen Calvo, Vizepräsidentin der spanischen Regierung, äußerte sich in einer Pressekonferenz diesbezüglich: »Ein Regionalparlament darf nicht versuchen, die Staatsform dieses Landes zu definieren.« Allerdings handelt es sich bei der Resolution - laut der Regelung des katalanischen Parlaments - ausschließlich um eine parlamentarische Form, »eine Meinung oder einen Willen zu erklären«, und nicht um eine Gesetzgebung.

Die Reaktion der spanischen Regierung zeigt die ambivalente Haltung der spanischen Sozialdemokraten. In den Wahlkampagnen geben sie sich als »linke Alternative« aus, im Zweifel stellen sie sich aber immer schützend vor das Königshaus und tragen somit zur Kontinuität der spanischen Monarchie bei. Dabei wurde die durch den Diktator Franco, der 1936 mit einem Putsch die zweite Republik zerstörte, noch vor seinem Ableben vorinstalliert und ist seit seinem Tod 1975 in Kraft.

Auch unter der Regierung von Pedro Sánchez geht die spanische Exekutive wie die rechte Vorgängerregierung unter Mariano Rajoy mit dem Streitfall Katalonien um. Erneut wird von den spanischen Institutionen eine gerichtliche Antwort auf eine politische Frage gegeben. Dazu wird die Meinungsfreiheit eines Regionalparlaments limitiert: Die katalanische Legislative darf anscheinend keine politische Positionierung gegen den Status quo durch demokratische Prozesse beanspruchen. Unabhängig davon, wie das Urteil des Verfassungsgerichts zur angeblichen Gesetzeswidrigkeit der Resolution ausfallen und wie sich der Fall entwickeln wird: Durch sein Vorgehen hat Regierungschef Sánchez nicht die beste Atmosphäre geschaffen, um einen Dialog zur Unabhängigkeitsfrage mit den Katalan*innen zu initiieren.

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