Nach geltendem Recht ist das »Residenzmodell« das Leitbild

72. Juristentag in Leipzig zur Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts

  • Birgit Zimmermann
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Prof. Isabell Götz nimmt die Juristen auf dem 72. Deutschen Juristentag mit in eine Unterhaltsverhandlung am Oberlandesgericht München: Die Eltern einer siebenjährigen Tochter, seit zwei Jahren geschieden, teilen sich im Wechsel die Betreuung des Kindes. Das Mädchen lebt beim Vater, übernachtet aber elfmal im Monat bei der Mutter.

Prof. Götz vergleicht die Einkommen, bildet Quoten, rechnet die Betreuungsanteile gegeneinander, winkt mit der »Düsseldorfer Tabelle«, zieht hälftige Anteile des Kindergelds ab. So kommt sie auf eine Summe X - und zu ihrer Forderung, dass das Unterhaltsrecht reformiert und vereinfacht werden muss.

Der Reformbedarf im deutschen Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht war eines der großen T...


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