Keine Verzugspauschale für Arbeitnehmer

Urteile im Überblick

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 26/18) am 25. September 2018. Der klagende Mann war bei einem Serviceunternehmen für die Stahlindustrie beschäftigt. Er hatte wegen ausbleibender Zulagen für die Zeit von Juli bis September 2016 drei Pauschalen und damit 120 Euro verlangt. Er meinte, dass ein Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu der Verzugspauschale auch im Arbeitsrecht anwendbar sei.

Nachdem die Vorinstanzen seiner Klage auf Zahlung des Betrages statt gaben, legte sein Arbeitgeber dagegen Revision ein und hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Der Vorstand der IG Metall kritisierte das Urteil. »Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts degradiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Gläubigern zweiter Klasse«, erklärte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. Nun sei der Gesetzgeber gefordert, Korrekturen im Interesse der Arbeitnehmer vorzunehmen.

Gegen den Anspruch auf Zahlung der Verzugspauschale, d...


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