Grundsätzlich zu Hause gut aufgehoben?
Rund um die Pflege
Abgesehen davon, dass Frau E. von einem Umzug nichts wissen will und nun Angst hat, dass man sie einfach so in ein Heim verfrachtet, gibt es für den Umzug auch Hürden. Denn nur bei bestehender Heimbedürftigkeit kommt eine vollstationäre Pflege in Betracht.
Darauf verweist auch Claudia Calero von der bundesweiten Compass-Pflegeberatung: »Eine vollstationäre Pflege kommt dann in Frage, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr möglich sind. Im Einzelfall kann es aber besondere Gründe für eine sogenannte Heimbedürftigkeit geben.«
Zu diesen Besonderh...
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