Freiheiten herausgenommen

Auch in Brandenburg wird über ein neues Polizeigesetz gestritten.

Die Meinungen über den Ende Oktober vom rot-roten Kabinett abgesegneten Entwurf gehen weit auseinander. Das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz befürchtet eine »erhebliche Gefährdung der Freiheit und der Rechtssicherheit der Bevölkerung«. In einer Online-Petition fordert das Bündnis Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD), Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) und die Fraktionsvorsitzenden von SPD und LINKE auf, die Gesetzesnovelle nicht zu beschließen. Innerhalb weniger Tage kamen bereits 4622 Unterschriften zusammen. Für diesen Sonnabend ist eine Demonstration in Potsdam vorgesehen, Treffpunkt ab 13.30 Uhr am Bahnhof Charlottenhof, Start um 14 Uhr. Auf eine erwartete Teilnehmerzahl will sich Bündnissprecher Simon Wohlfahrt vorher nicht festlegen. Er verweist jedoch darauf, dass sich via Facebook rund 1200 Personen ansagten.

SPD und LINKE haben hart miteinander verhandelt. Es gibt unterschiedliche Beurteilungen darüber, wer sich am Ende durchsetzen konnte. So meint Axel Vogel, Fraktionschef der Grünen im Landtag: »Innenminister Schröter strich auf massiven Druck hin zwar einige Instrumente wie die Online-Durchsuchung oder die elektronische Fußfessel, konnte sich aber grundsätzlich mit seiner harten Linie durchsetzen.« Dagegen findet Andreas Schuster, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität sei auch in Brandenburg leider nur ein »Lippenbekenntnis«. Schuster bedauert: »Der jetzt abschließend vorliegende Gesetzentwurf ist kein Kompromiss zwischen SPD und LINKE, sondern ein Kniefall der SPD vor den LINKEN.« Die LINKE verkenne die Gefährdungslage in Brandenburg, sagt Schuster. Der Innenminister selbst bezeichnet die nun vorgesehenen Änderungen am Polizeigesetz als »maßvoll«.

Fakten

Zu den Unterstützern des Bündnisses gegen das Brandenburger Polizeigesetz gehören mehr als 60 Vereine und Verbände, darunter die Grünen, die Linksjugend solid, die Jungen Liberalen, die Humanistische Union, die Strafverteidiger-Vereinigung, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, die Rote Hilfe, die Gewerkschaft ver.di, Fangruppierungen des Fußballvereins SV Babelsberg 03, die Willkommensinitiative zu Gast in Königs Wusterhausen und die Flüchtlingsorganisation »Women in Exile«.

Das Land Brandenburg beschäftigt rund 8100 Polizisten.

Nach drastischen Kürzungen am Personalbestand, der einst bis auf 7000 Stellen abgesenkt werden sollte, ist inzwischen eine schrittweise Erhöhung auf 8250 Stellen bei der Polizei vorgesehen.

An der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg werden derzeit jährlich 400 Polizisten ausgebildet, um die vielen Kollegen, die in den Ruhestand treten, ersetzen zu können. af

Was ist geplant? Beispielsweise eine Ausweitung der Schleierfahndung. Bislang waren anlasslose Kontrollen nur in einem Streifen von 30 Kilometern entlang der polnischen Grenze zulässig. Schröter wollte sie ursprünglich auf das gesamte Bundesland ausdehnen. Dieser Plan wurde eingedampft und auf Durchgangsstraßen wie zum Beispiel die Autobahnen beschränkt.

Für Zündstoff sorgte der beabsichtigte Einsatz von Sprengmitteln gegen Personen, Stichwort: Handgranaten. Mit Personen waren zwar Terroristen gemeint, die unter Umständen anders nicht zu bezwingen sein könnten. Doch für die LINKE kam dies überhaupt nicht in Frage, weil nie auszuschließen ist, dass es Geiseln oder unbeteiligte Passanten trifft. Herausgekommen ist in den Verhandlungen ein grundsätzliches Verbot des Handgranatenwurfs auf Menschen - versehen zwar mit einer Ausnahmeregelung. Diese Ausnahmeregelung wurde allerdings mit so vielen Bedingungen versehen, dass die Möglichkeit eines tatsächlichen Sprengmitteleinsatzes völlig utopisch erscheint. Festgehalten ist etwa: Spezialeinsatzkräfte dürfen nur dann zur Handgranate greifen, wenn ihr Gegenüber selbst Sprengmittel oder Kriegswaffen bei sich hat, ihm anders nicht beizukommen ist und eine Gefährdung Unbeteiligter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, und sie dürfen es nicht tun, um zu töten oder fluchtunfähig zu machen, und dürfen es auch nicht tun, wenn sich der Terrorist oder die Terroristin in einer Menschenmenge befindet, anscheinend noch nicht 14 Jahre alt oder schwanger ist.

Das Bündnis gegen das Polizeigesetz kritisiert Brandenburg, sich Bayern zum Vorbild genommen zu haben. Gegen das umstrittene Polizeigesetz des Freistaats klagen Grüne, FDP und LINKE vor dem Bundesverfassungsgericht. Anstatt das Urteil abzuwarten, folge Rot-Rot in Brandenburg den von der CSU anvisierten Verschärfungen.

LINKE-Landeschefin Anja Mayer plädiert dafür, genau hinzuschauen. Die vor dem Verfassungsgericht angegriffenen Regelungen in Bayern »finden bei uns keine entsprechenden Paragrafen mehr«, betont sie. Das Ausspähen etwa von via Mobiltelefon verschickten WhatsApp-Nachrichten sei »ganz eng begrenzt«.

Innerparteiliche Kritiker der Gesetzesnovelle erkennen an, dass die LINKE einen unzumutbaren Plan des Innenministers auf einen akzeptablen Entwurf zurückgestuft habe. Nur hätte man besser prinzipiell darauf verzichtet, sich auf Verhandlungen über eine Novelle einzulassen. Das bisherige Gesetz sei ausreichend. Meldeauflagen, Aufenthaltsbeschränkungen und Kontaktsperren bis hin zur vorsorglichen Ingewahrsamnahme beim bloßen Verdacht, jemand wolle eine Straftat begehen, etwa eine ungenehmigte Demonstration organisieren, könnten gegen die linke Szene eingesetzt werden, heißt es.

Wiewohl durch die Sozialisten entschärft, sehe auch der aktuelle Entwurf weitgehende und nicht nötige Grundrechtseingriffe vor, bemängelt Enrico Geißler, LINKE-Kreisvorsitzender in Oberhavel. Sein Kreisverband schloss sich dem Bündnis gegen das Polizeigesetz an und ruft dazu auf, an der Demonstration teilzunehmen. Den Aufruf zur Demonstration unterstützen auch die Kreisverbände Oder-Spree, Frankfurt (Oder) und Potsdam.

Jetzt ist der Landtag am Zug. Er kann noch Veränderungen am Entwurf vornehmen. Bleibt alles, wie es ist, so ist nicht auszuschließen, dass sich ein bis zwei Abgeordnete der Linksfraktion bei der Abstimmung über das Gesetz der Stimme enthalten. Mit 47 von 88 Mandaten verfügt Rot-Rot über einige Stimmen über den Durst. Die Koalition könnte ein paar Enthaltungen verkraften.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal