Kindergarten und Nachhilfe müssen beide Eltern zahlen

Die Grenzen des Kindesunterhalts

Der Kindesunterhalt deckt vor allem die grundlegenden Bedürfnisse eines Kindes wie Kosten für Lebensmittel oder die Unterkunft. Für zusätzliche Bedarfe wie für Sport oder Musikunterricht sieht er nur zehn Euro pro Monat vor.

Kosten, die von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle nicht abgedeckt sind, aber während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallen, nennt man Mehrbedarf. Darunter fallen Kosten etwa für Nachhilfeunterricht, eine Privatschule oder die Krankenversicherung des Kindes. Auch das Fahrgeld zur Schule oder die Betreuung im Kindergarten können zum Mehrbedarf zählen. Der Schulranzen hingegen muss aus dem reg...


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