Krankenkassenbeiträge absetzen

Urteile im Überblick

Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. X R 25/15). Konkret ging es um einen jungen Mann, der sich von Januar bis Mai 2010 in einer Berufsausbildung zum Straßenbauer befand. Der Arbeitgeber behielt in dieser Zeit die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 290,51 Euro ein. Der Azubi machte die Beiträge in seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend, ohne dass dies sich jedoch steuermindernd auswirkte. Daraufhin wollten die Eltern die Kassenbeiträge als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung berücksichtigen lassen. Sie seien ihrem Sohn gegenüber schließlich unterhaltspflichtig.

Der BFH urteilte aber, dass unterhaltsverpflichtete Eltern den Sonderausgabenabzug für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur d...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.