Problemfall Einbauküche

Mietrechtlicher Expertentipp

Der Mieter ist dann für Instandhaltung, Reparaturen und den Ersatz defekter Geräte verantwortlich. Bei seinem Auszug muss der Mieter die Einbauküche abbauen und mitnehmen, wenn er sie nicht an seinen Nachmieter oder den Eigentümer verkaufen kann. Laut Mieterverein Dresden und Umgebung (mvdu) hat ein Mieter jedoch weder einen Anspruch darauf noch die Pflicht, die Einbauküche des Vormieters zu kaufen.

Vermietet der Vermieter die Wohnung mit Einbauküche, gehört diese zur Mietsache, wie etwa auch Einbauschränke, Toiletten oder Wasc...


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