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BGH stärkt Mieterschutz bei Immobilienverkäufen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich. Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Mittwoch...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1105742.bgh-staerkt-mieterschutz-bei-immobilienverkaeufen.html

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