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PKK zu unrecht auf der Terrorliste

Gericht: Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern nicht rechtens / Urteil hat keine Auswirkungen für die kurdische Arbeiterpartei

Seit 2002 steht die kurdische Arbeiterpartei auf der Terrorliste der Europäischen Union - zu unrecht, wie das EU-Gericht jetzt urteilte. Die Richter begründeten das mit Verfahrensfehlern des Rates der Mitgliedstaaten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1105758.eu-gericht-pkk-zu-unrecht-auf-der-terrorliste.html

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