PKK zu Unrecht auf Terrorliste

Urteil des EU-Gerichts gilt nur für die Jahre 2014 bis 2017

Luxemburg. Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte am Donnerstag die zugrunde liegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansic...


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