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Amazon muss Streiks auf dem Betriebsgelände hinnehmen

Ver.di wertet die Entscheidung als »Riesen-Erfolg« / Richter: Urteil sei »kein Freibrief für jedwede gewerkschaftliche Aktion«

Niederlage für Amazon: Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Grundsatzurteil das Streikrecht gestärkt und erlaubt Gewerkschaften unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitskampf auf dem Betriebsgelände.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1106075.bundesarbeitsgericht-amazon-muss-streiks-auf-dem-betriebsgelaende-hinnehmen.html

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