Gerichte verlangen lange Einlösefristen

Fragen & Antworten zum Gutschein

Was bedeutet die Befristung?

Wenn Sie sich Ihren Gutschein genau ansehen, werden Sie sicherlich irgendwo einen Aufdruck finden, wie etwa »einzulösen bis ...« oder »gültig sechs Monate«. Sie müssen also Ihren Gutschein innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einlösen.

In der Mehrzahl der Fälle wird eine solche Befristung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt und ist meist rechtlich nicht zu beanstanden. Denn man muss dem Händler zugestehen, seinen Warenbestand in bestimmten Zeiträumen zu kalkulieren.

Eine zu knapp bemessene Frist ist allerdings unwirksam, so dass Sie auch noch nach Fristablauf die Einlösung des Gutscheins verlangen können. So hat das Oberlandesgericht München in zwei Urteilen (17. Januar 2008, Az. 29 U 3193/07 und 14. April 2011, Az. 29 U 4761/10) festgestellt, dass ein Geschenkgutschein für einen Wareneinkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf. In diesem Fall stelle eine nur ei...


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