Vermieter müssen bei möblierten Wohnungen vorsichtig sein

Steuertipp

Es kommt inzwischen nicht selten vor, dass möblierte Wohnungen oder Häuser vermietet werden. Das bringt unter Umständen für beide Seiten Vorteile: Der Vermieter kann das bereits vorhandene Mobiliar im Hause belassen, der Mieter muss sich nicht nach einer neuen Ausstattung umsehen.

Doch nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 14/17) aus steuerlichen Gründen eine gewisse Vorsicht nötig

Der Fall: Eltern hatten an ihren Sohn eine teilmöblierte Wohnung vermietet. Darin befand...


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