Streit um Lichterketten am Balkon
Wohnungseigentümer
Das Installieren von Lampen oder auffälligen Lichterketten kann schnell zum Streit mit den Miteigentümern führen. Denn der Balkon gehört zwar zur Wohnung, ist aber Gemeinschaftseigentum. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) empfiehlt: Vorherige Absprachen beugen Konflikten vor.
Installiert ein Wohnungseigentümer auf »seinem« Balkon eine feste, von außen sichtbare Beleuchtung, handelt es sich um eine bauliche Veränderung (§ 22 Abs. 1 WEGesetz). Dies gilt grundsätzlich auch für Lichterketten, die zwar nicht fest mit dem Balkon oder der Balkonbrüstung verbunden, aber dauerhaft installiert sind, also nicht etwa nur zur Weihnachtszeit.
Zu baulichen Veränderungen an Balkonen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Zustimmungsbeschluss fassen, in dem die Art und Weise der ...
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