Wohnung mit Einbauküche: Wer ist für was verantwortlich?

Mietrechtlicher Expertentipp

Übernimmt oder kauft der Mieter die vorhandene Einbauküche von seinem Vormieter, wird er Eigentümer der Küche. Er ist dann für Instandhaltung, Reparaturen und den Ersatz defekter Geräte verantwortlich.

Bei seinem Auszug muss der Mieter die Einbauküche abbauen und mitnehmen, wenn er sie nicht an seinen Nachmieter oder den Eigentümer verkaufen kann. Nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung (mvd) hat ein Mieter jedoch weder einen Anspruch darauf noch die Pflicht, die Einbauküche des Vormieters zu kaufen.

Vermietet der Vermieter die Wohnung mit Einbauküche, gehört diese zur Mietsache, wie beispiel...


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