Guthaben nicht verfallen lassen

Rund um die Pflege

  • Christina Fischer
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Wer bereits 2015 oder 2016 pflegebedürftig war, sollte seine Pflegekasse nach einem möglichen Guthaben für niedrigschwellige Angebote fragen. Damals nicht genutzte Mittel - 104 Euro im Monat - können noch bis zum 31. Dezember 2018 für Entlastungsleistungen abgerufen werden. Danach verfallen sie.

Mit der jüngsten Pflegereform wurden niedrigschwellige Angebote durch den sogenannten Entlastungsbetrag ersetzt. Dieser umfasst monatlich 125 Euro und kann bis Juni des Folgejahres genutzt werden. Er steht all jenen mit den Pflegegraden 1 bis 5 zu, die zu Hause betreut we...


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