Streiks dürfen auf Betriebsgelände stattfinden

Bundesarbeitsgericht weist Klage von Amazon gegen ver.di ab

Erfurt. Gewerkschaften dürfen unter bestimmten Bedingungen auf dem Betriebsgelände ihres Tarifgegners streiken. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden. Mit dem Grundsatzurteil stärkte das höchste deutsche Arbeitsgericht das St...


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