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Sozialhilfe für Geflüchtete darf nicht gekürzt werden

Bundesland Oberösterreich darf Mindestsicherung laut EuGH-Urteil für Asylsuchende nicht einschränken

Das Bundesland Oberösterreich wollte Sozialhilfe für Flüchtlinge mit befristetem Aufenthaltsrecht kürzen. Das ist nicht erlaubt, stellt nun der Europäische Gerichtshof klar. Für die rechte Koalition aus ÖVP und FPÖ eine Niederlage.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1106192.europaeische-gerichtshof-sozialhilfe-fuer-gefluechtete-darf-nicht-gekuerzt-werden.html

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