Abschiebung von Sami A. rechtens

Verwaltungsgericht gibt Antrag des BAMF statt

Gelsenkirchen. Die Stadt Bochum muss den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. bis auf Weiteres nicht aus Tunesien zurückholen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor, mit dem die Richter am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgten. Mit seiner Entscheidung hob das Gericht das Abschiebeverbot für A. vorläu...


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