Radfahrer ist bei Unfall trotz Vorfahrt schadenersatzpflichtig

Urteil

Andererseits dürfen Fußgänger einen Radweg nur vorsichtig überqueren. Bei Kollisionen zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger haften daher eventuell beide anteilig für die Folgen des Unfalls.

Die Württembergische Versicherung (W&W) weist in diesem Zusammenhang auf einen vom Oberlandesgericht Hamm (Az. 26 U 53/17) entschiedenen Fall hin. Ein Fußgänger überquerte auf dem Weg von der Innenstadt zum Bahnhof zunächst eine mit einer Ampel gesicherte Kreuzung und anschließend einen reinen Radweg, der parallel zu den kreuzenden Straßen verlief. Er übersah dabei ...


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