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Umlage der Hausmeisterkosten

Betriebskostenabrechnung

Hat ein Vermieter einen Pauschalvertrag mit einem Hausmeisterdienst, der einzelne Kostenpositionen nicht aufschlüsselt, kann der Vermieter die Kosten dafür nicht auf seine Mieter umlegen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1106594.umlage-der-hausmeisterkosten.html

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