Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Grundsätzlich ist für eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Wohnungssuchende erhalten auf Antrag den Wohnberechtigungsschein, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden:

- Einkommensgrenzen

- bestimmte Wohnungsgrößen

- Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis (junge Familien, Alleinerziehende, Behinderte, Rentner)

Die Berechtigung für eine Sozialwohnung hängt maßgeblich vom Gesamteinkommen der Familie ab. Grundlage ist dabei das Bruttoeinkommen aller Familienmitglieder abzüglich Arbeitnehmerpauschbetrag, Werbungskosten, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und Unterhaltsleistungen. Zum Einkommen gehört nicht das Kindergeld.

Von der Summe des Jahreseinkommens können Frei- und Abzugsbeträge bis zu 30 Prozent abgesetzt werden. Dazu gehören folgende Freibeträge: 600 € für jedes Kind unter 12 Jahren bei Alleinerziehenden, die einer Erwerbstäti...


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