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Entschädigung für Lehrerin mit Kopftuch
Das Land Berlin muss einer wegen ihres Kopftuches abgelehnten Lehramtsbewerberin eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach am Dienstag in einer Berufungsverhandlung der studierten Informatikerin, die als Quereinsteigerin in den Schuldienst wechseln wollte, eineinhalb Monatsgehälter zu, exakt 5981 Euro. In erster Instanz hatte das Arbeitsger...
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