Neues Tarifeinheitsgesetz kommt durch die Hintertür

Am Freitag soll Änderung beschlossen werden - trotz der anhaltenden Kritik von Spartengewerkschaften

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit will die Koalition an diesem Freitag die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Änderung des Tarifeinheitsgesetzes durch den Bundestag bringen. Die entsprechende Vorlage findet sich versteckt als Änderungsantrag zum »Qualifizierungschancengesetz«, das mit dem Thema Tarifeinheit nichts zu tun hat.

Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2017 einer Verfassungsklage mehrerer Spartengewerkschaften gegen das 2015 in Kraft getretene Gesetz nicht vollumfänglich stattgegeben. Dem Gesetzgeber wurde aber auferlegt, das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Koalitionsfreiheit und somit auch das Streikrecht für kleinere Sparten- und Berufsgewerkschaften im Prinzip zu garantieren.

Das seinerzeit gegen die Stimmen von Grünen und Linkspartei verabschiedete Gesetz sieht vor, dass im Falle konkurrierender Tarifverträge in einem Betrieb der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossene Vertrag alleinig...


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