Meilenstein für Schulen

Bundestag will Kooperationsverbot bei der Bildung lockern / Zustimmung auch vom Bundesrat nötig

Eine föderale Republik soll die staatliche Macht zwischen Bund und Ländern aufteilen. Darauf legten die Mütter und Väter des Grundgesetzes besonderen Wert, als sie den Text vor rund sieben Jahrzehnten ausarbeiteten. Allerdings kann dieses föderale Prinzip notwendige Investitionen auch behindern. Die Bundesländer sind bisweilen finanziell überfordert, der Bundesregierung sind jedoch die Hände gebunden. Insbesondere das Kooperationsverbot an den Schulen gilt bislang als Modernisierungshemmnis. Nun soll es gelockert werden.

Mit einer notwendigen ZweiDrittel-Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag für eine Änderung des Grundgesetzes gestimmt. In einer namentlichen Abstimmung votierten 580 Abgeordnete dafür, 87 waren dagegen, drei enthielten sich. Insgesamt sollen vier Artikel geändert werden.

Diese Neuregelung gilt als Vor...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.