Berufung zu Kanalanschluss-Urteil
Cottbus. Nach einem Cottbuser Urteil zu alten Kanalanschlüssen von Grundstücken muss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit dem Fall befassen. Der Kläger legte Berufung gegen den Cottbuser Richterspruch ein, wie das OVG auf Anfrage mitteilte. Der Fall ist Teil der sogenannten Altanschließer-Problematik in Brandenburg. Seit Jahren gibt es viele Streitfälle um Beiträge, die Grundstücksbesitzer
rückwirkend für alte Kanalanschlüsse zahlen mussten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 geurteilt, dass die von Wasserverbänden erhobenen Beiträge für Anschlüsse, die bereits vor dem Jahr 2000 gelegt wurden, rechtswidrig seien. Anspruch auf Rückzahlung haben aber nur die Bürger, die innerhalb bestimmter Fristen Widerspruch gegen ihre Bescheide einlegten. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte dann im Herbst in dem konkreten Fall, dass der Kläger seine Beiträge nicht zurückbekommt, weil er seinerzeit nicht widersprach. Das Urteil bildete nach Gerichtsangaben eine Leitentscheidung für annähernd 300 Fälle. Mit der Berufung versucht der Kläger nun zu erreichen, dass der bestandskräftige Beitragsbescheid doch noch aufgehoben wird. dpa/nd
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