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Anspruch auf Jahresurlaub verfällt nicht automatisch
Entscheidung des EuGH
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt nicht allein dadurch, dass Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragen. Das gilt auch für die Auszahlung nicht genommenen Urlaubs nach Ende einer Beschäftigung u.a..
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1107154.anspruch-auf-jahresurlaub-verfaellt-nicht-automatisch.html
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