Private Unternehmen dürfen Urnen-Aufbewahrung anbieten

Private Unternehmen dürfen Räume anbieten, in denen Urnen mit der Asche Verstorbener aufbewahrt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 14. November 2018 (Az. C-342/17) in einem Fall aus Italien, dass das Verbot eines solchen Angebots dem Unionsrecht widerspreche.

Im besagten Fall hatte die Gemeinde Padua es in ihrer Gemeindeverordnung Hinterbliebenen unt...


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