Dürfen Flugpreise in beliebiger Währung angegeben werden?

Fluggastrechte

Flugpreise für Verbindungen innerhalb der EU dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. November 2018 (Rechtssache C-330/17) nicht in jeder beliebigen Währung angegeben werden. Airlines, die die Preise nicht in Euro ausweisen, müssten eine Währung wählen, die mit dem angebotenen Flug objektiv in Verbindung stehe, urteilten die Richter.

Dies treffe vor allem auf jene Währungen zu, die am Start- oder Zielort gesetzliches Zahlungsmittel sind Neben dem Euro, den 19 Staaten als Währung haben, gibt es in der EU neun weitere Währungen.

Damit entschied das höchste EuGH-Gericht zu Ungunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen die deutsche Billig-Airline Germanwings geklagt hatte. Germanwings hatte im September 2014 den Preis für einen Flug von London nach Stuttgart auf seiner Homepage ausschließlich in britischen Pfund angegeben.

Ein Kunde, der den Flug ge...


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